Rechtliches
AGB
AGB
§ 1 Allgemeines
Nachstehende Bedingungen gelten für unseren gesamten Geschäftsverkehr, vor allem auch künftige Geschäfte mit dem Besteller. Uns schon zugesagte abweichende Verkaufsbedingungen werden hierdurch zurückgewiesen. Einzelne Bedingungen können nur schriftlich und mit der Unterschrift eines zeichnungsberechtigten Vertreters geändert oder ergänzt werden.
Wird in der weiteren Korrespondenz auf abweichende Bedingungen Bezug genommen, berührt das die Wirksamkeit des nach diesen Bedingungen zustande gekommenen Vertrages nicht. Sie werden als Angebot auf eine Abänderung des Vertrages verstanden. Unser Schweigen bedeutet die Ablehnung eines solchen Angebots.
§ 2 Angebote
- Unsere Angebote sind verbleibend.
- Alle Angaben wie Maße, Gewichte und Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen in den Musterbüchern, Preislisten und Prospekten sind bestmöglich ermittelt, jedoch nur annähernd und für uns unverbindlich. Entsprechendes gilt für die Angaben unserer Lieferwerke.
- Die von uns gezeigten Zusammensetzungen sanitärer und heizungstechnischer Einrichtungsgegenstände verfolgen ausschließlich den Zweck, dem Endverbraucher Kombinationsmöglichkeiten der verschiedenen Artikel zu zeigen.
- Modelle und Zeichnungen bleiben unser Eigentum. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung nicht vervielfältigt und Dritten nur für die Verkaufsberatung zugängig gemacht werden.
§ 3 Auftragsbestätigung und Preise
- Für den Vertragsinhalt ist neben diesen Bedingungen unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Unser Verkaufspersonal ist nicht berechtigt, von der Auftragsbestätigung abweichende Liefer- und Zahlungsbedingungen zu vereinbaren.
- Wenn nichts anderes vereinbart ist, berechnen wir den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreis.
§ 4 Lieferbedingungen
- Lieferfristen und Liefertermine verstehen sich unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung.
- Ergebnisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dieses einen Schadensersatzanspruch gegen uns begründet. Beruht unser Lieferverzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sind Schadensersatzansprüche jeglicher Art ausgeschlossen. Entsprechendes gilt bei Verzug oder Unvermögen unserer Vorlieferanten.
- Die Wahl des Transportmittels bleibt uns vorbehalten. Sagen wir Lieferung frei Baustelle oder frei Lager zu, bedeutet das Anlieferung ohne Abladen. Dabei setzen wir eine für schwere Lastzüge geeignete Zufahrt voraus. Das Abladen hat unverzüglich durch den Kunden zu erfolgen.
- Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
- Die Ware wird branchenüblich verpackt. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Erfolgt die Lieferung in oder mit einer Mehrwegverpackung (Europalette, Gitterbox, usw.) erlauben wir uns, die nicht zurückerhaltene Mehrwegverpackung in Rechnung zu stellen. Eine Gutschrift über Mehrwegverpackungen wird von uns bei Rückgabe erstellt.
- Erfolgt der Transport durch Fremdunternehmen, so geschieht dies im Namen und für Rechnung des Kunden. In diesem Fall geht die Gefahr mit der Auslieferung der Ware an den Fremdunternehmer auf den Kunden über. Eine Transportversicherung wird auf ausdrücklichen Wunsch auf Kosten des Kunden abgeschlossen.
§ 5 Mängelrügen und Mängelhaftung
- Die Mängelansprüche des Kunden verjähren nach den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
- Soweit der Hersteller in seinen Produktunterlagen oder in seiner Werbung Aussagen zu einer besonderen Leistung, Beschaffenheit oder Haltbarkeit seines Produktes macht (z. B. 10-jährige Haltbarkeitsgarantie), werden diese Herstelleraussagen nicht zu einer vereinbarten Beschaffenheit des Werkvertrages.
- Von der Mängelbeseitigungspflicht sind Mängel ausgeschlossen, die nach Abnahme durch schuldhaft fehlerhafte Bedienung oder gewaltsame Einwirkung des Kunden oder Dritter oder durch normalen bestimmungsgemäßen Verschleiß entstanden sind. Die Abnutzung von Verschleißteilen (z. B. Dichtungen) ist kein Sachmangel und unterliegt somit nicht der Gewährleistung.
- Mängelrügen sind uns unverzüglich, schriftlich gegenüber geltend zu machen. Dritte, insbesondere Handwerker, sind zur Entgegennahme von Mängelrügen nicht befugt.
- Systemimmanente geringe Farbabweichungen (z. B. herstellungsbedingt bei Keramikfliesen) und geringe Farbabweichungen, die auf die Verwendung oder die Zusammenstellung unterschiedlicher Materialien zurückzuführen sind, gelten als vertragsgemäß.
- Wir übernehmen keine Mängelhaftung für Mängel, die durch unsauberes Wasser, z. B. durch das Nichtvorhandensein eines Wasserfilters, entstehen.
- Kommen wir einer Aufforderung des Kunden zur Mangelbeseitigung nach und
a) gewährt der Kunde den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt schuldhaft nicht oder
b) liegt ein Mangel am Werk objektiv nicht vor und hat der Kunde
diesbezüglich schuldhaft gehandelt, hat der Kunde uns die hierdurch entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Mangels Vereinbarung einer Vergütung gelten die ortsüblichen Sätze.
§ 6 Schadensersatz
Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen, es sei denn, uns oder einem unserer leitenden Angestellten fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Die Haftungsbeschränkung entfällt gleichermaßen, wenn die gelieferte Ware eine zugesicherte Eigenschaft nicht aufweist.
§ 7 Zahlungen
- Der Kaufpreis ist bei Lieferung fällig. Die Gewährung eines Zahlungsziels bedarf der Vereinbarung.
- Zur Annahme von Schecks und Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Die Forderung und Ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen aufzurechnen, oder ein Zurückbehaltungsrecht wegen eigener Ansprüche geltend zu machen, es sei denn, die Gegenansprüche sind von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
- Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von mindestens 5% über dem jeweiligen Basissatz der Europäischen Zentralbank seit dem Fälligkeitsdatum zu berechnen.
Darüber hinaus haben wir das Recht:
– ohne Nachfrist von allen Verträgen zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen,
– unsere Eigentumsvorbehaltsrechte geltend zu machen,
– gelieferte Ware in Besitz zu nehmen,
– Sicherheiten zu fordern,
– gestellte Sicherheiten zu verwenden und
– alle noch ausstehenden Forderungen fällig zu stellen, ohne dass damit von dem Recht, vom Vertrag zurückzutreten, automatisch Gebrauch gemacht wird. Die Möglichkeit, weiteren Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt unberührt.Entsprechendes gilt, wenn in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird. - Veränderungen in der Inhaberschaft, der Gesellschaftsform oder sonstige, die wirtschaftlichen Verhältnisse berührenden Umstände, ebenso Anschriftenänderungen sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
- Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber getilgt hat.
- Die Be- und Verarbeitung von uns gelieferter Ware wird stets für uns als Hersteller vorgenommen, ohne dass uns hieraus Verbindlichkeiten erwachsen.
- Der Kunde ist berechtigt, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr über die Ware zu verfügen, solange wir diese Berechtigung nicht ausdrücklich widerrufen.
- Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Kunde schon jetzt seine Eigentums- und Miteigentumsanteile bzw. sonstige Rechte an dem gemischten Bestand oder dem neuen Gegenstand im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung an uns ab und verwahrt diese mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für uns.
- Der Kunde hat die Ware gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser in üblichem Umfang zu versichern. Er tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der o. g. Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzpflichtige zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab.
- Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Verlangen seinen Abnehmern den Eigentumsvorbehalt offen zu legen.
- Dem Kunden ist es untersagt, mit seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot zu vereinbaren.
- Der Kunde ist verpflichtet, Beeinträchtigungen unseres Eigentumsvorbehaltsrechtes sofort anzuzeigen und uns insbesondere von drohenden Pfändungen Dritter sofort Nachricht zu geben. Er hat den Gläubiger auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.
- Im Übrigen tritt der Kunde alle aus der Veräußerung oder weiteren Verarbeitung der Ware entstehen Forderungen bereits jetzt an uns ab und zwar einschließlich aller Nebenrechte und Sicherheiten. Wird die Ware zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren oder nach Verarbeitung veräußert, gilt die Abtretung der Forderungen aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Werts der Vorbehaltsware. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.
- Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer bekanntzugeben und uns zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer alle erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Auch sind wir berechtigt, den Abnehmer unseres Kunden von der Abtretung zu benachrichtigen und die Einzugsermächtigung zu widerrufen.
- Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretene Forderung einzuziehen, jedoch nur solange, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Diese Ermächtigung kann widerrufen werden.
- Übersteigt der Wert der uns gegebenen Abtretungen und Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 50% so geben wir auf Verlangen des Kunden insoweit nach unserer Wahl entsprechende Sicherungen frei.
§ 9 Gerichtsstand
Gerichtsstand im Geschäftsverkehr mit unseren voll geschäftsfähigen Kunden ist der Sitz der Firma.
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