Blome Schadensmeldung Firmenwagen
Verhalten bei Unfällen mit einem BLOME-Fahrzeug – Was ist zu tun?
Wichtig: RUHE BEWAHREN!
Unfallstelle absichern!
- Anhalten – Motor abstellen – Warnblinkanlage einschalten
- Warnweste anlegen
- Warndreieck aufstellen (Abstand: 50 bis 150 Schrittlängen)
- Gefahrenbereich verlassen und die eigene Sicherheit beachten!
- Unfallzeugen bitten zu warten
Erste Hilfe leisten!
- Rettungsdienst, Feuerwehr oder Polizei europaweit unter Tel. 112 rufen
- Beantworten Sie die wichtigen W-Fragen:
- Wo ist der Unfall?
- Wer ruft an?
- Was ist passiert?
- Wie viele Betroffene gibt es?
- Welche Verletzungen liegen vor?
- Warten Sie anschließend auf Rückfragen
- Leisten Sie im Falle von Verletzten Personen Erste Hilfe. (Erste Hilfe ist Pflicht §323c StGB – unterlassene Hilfeleistung)
Polizei rufen?
Bei Personenschaden, hohem Sachschaden, unklarer Sachlage, wenn sich der Fahrer unerlaubt von der Unfallstelle entfernt hat oder ein Fahrzeug mit Kennzeichen außerhalb der EU ohne Versicherungsnachweis (z. B. grüne Versicherungskarte) beteiligt ist, sollte die Polizei gerufen werden (Euro-Notruf unter Tel. 112 oder in Deutschland unter Tel. 110).
Verhalten gegenüber der Polizei
Bei Zweifel über den Unfallhergang nur Angaben zu Person und Fahrzeug machen. Nur bei eindeutigem Verschulden polizeiliches Verwarngeld akzeptieren. Andernfalls keine Schuldanerkenntnisse oder Haftungszusagen abgeben. Den Polizeibericht immer als Durchschrift geben lassen!
Eigene Beweissicherung!
- Kontaktdaten des Unfallgegners sowie Zeugenanschriften notieren
- KFZ-Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge notieren
- Name der Versicherung des Unfallgegners und ggf. Versicherungsnummer geben lassen
- Fotos machen: Unfallstelle, Übersichtsaufnahme (jeweils aus Richtung der Fahrzeuge mit evtl. Bremsspuren)
- Fahrzeugbeschädigungen vom eigenen Fahrzeug und vom Fahrzeug des Unfallgegners (messbare Punkte wie z. B. Lichtmasten mitfotografieren)
- Auf den Verkehr achten!
- Bei Bagatellschäden die Unfallstelle bald räumen
Unfallbericht erstellen!
Wenn möglich, mit den Unfallbeteiligten einen Unfallbericht (siehe beigefügtes Formular) ausfüllen und unterschreiben lassen. Angaben zu Unfall, Fahrzeug und Person machen, jedoch kein Schuldanerkenntnis abgeben.
Vorsicht!
Seien Sie skeptisch, wenn Ihnen die gesamte Unfallabwicklung (z. B. von Werkstätten, Autovermietungen oder gegnerischen Haftpflichtversicherungen) abgenommen werden soll. Vor allem bei Angeboten der gegnerischen Haftpflichtversicherung besteht das Risiko, dass die unabhängigen Berater (Anwalt und Sachverständiger) umgangen werden und Sie bzw. wir als Firma Blome keinen vollen Schadenersatz erhalten. Lesen Sie alle Formulare genau durch und unterschreiben Sie insbesondere bei Unklarheiten nicht voreilig.
- unterzeichnen Sie keine Abtretungsvereinbarungen, Reparaturfreigaben oder Kostenübernahmen!
- händigen Sie dem Unfallgegner die Servicekarte aus. Diese finden Sie in Ihrem Fahrzeug.
Abschließend: unverzügliche Meldung des Schadens
- Telefonisch an
- Brunhild Wördenweber +49 2957/98428-291 (bw@blome.org)
- Katja Naerger +49 2957/98428-241 (kna@blome.org)
- Per E-Mail an info@blome.org
- An den jeweiligen Vorgesetzten!
Weiterfahrt
- Fahrzeug nur weiterfahren, wenn es verkehrssicher ist!
- Bei größeren Schäden den Abschleppdienst informieren!
- Fahrzeug nicht ohne Rücksprache eigenständig reparieren lassen!